Bestimmen Sie als Mitglied aktiv mit!
Vertreterwahl 2024 - Gestalten Sie Ihre Bank mit
Als Mitglied unserer Vereinigte Volksbank eG können Sie den Weg unserer Genossenschaftsbank aktiv mitbestimmen und mitgestalten; über die demokratische Wahl von Vertreterinnen und Vertretern, die Ihre Interessen wahrnehmen.
Innerhalb der Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Bank getroffen.
Sie genehmigt unter anderem den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn der
Bank verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien.
Sie als Mitglied haben ein Stimmrecht, durch die Vertreterwahl die Kandidaten für die
Vertreterversammlung zu wählen. Die Wahl verläuft dabei demokratisch. Jedes Mitglied hat
eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile in Ihrem Besitz sind.
Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß unserer Satzung alle vier Jahre statt. Jetzt
ist es wieder soweit!
27.9.2024: Bekanntmachung der Auslegung der Wahlliste (§ 4 der Wahlordnung) sowie zur Wahl der Vertreterversammlung
Wir geben hierdurch bekannt, dass der Wahlausschuss gemäß der Wahlordnung zur
Vertreterversammlung lt. § 3 eine Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung
(Wahlliste) aufgestellt hat.
Die Wahlliste liegt ab heute für die Dauer von 4 Wochen in den Geschäftsräumen der
Bankstellen Bookholzberg, Delmenhorst, Ganderkesee, Hude, Lemwerder und Wüsting
während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Weitere Wahllisten können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung ab heute
innerhalb von zwei Wochen bei uns eingereicht werden. Die Listen müssen 137 wählbare
Vertreter und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150
Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 43a Abs. 4 GenG).
Hude, den 27. September 2024
Sascha Knaack Oliver Fey
(Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender)
Fragen & Antworten
Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt.
Die Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jede Vertreterin/jeder Vertreter repräsentiert 100 Mitglieder unserer Bank.
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer Vereinigte Volksbank eG geht.
Als Mitglied „Ihrer“ Vereinigte Volksbank eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 100 Mitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter, die/der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss hat eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten/-kandidatinnen aufgestellt, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wurde.
Die Wahl wird in einer schriftliche Stimmabgabe in den Geschäftsräumen unserer Filialen am 29.10.2024 durchgeführt.
Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied der Vereinigte Volksbank eG. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus, d. h. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile.
Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds (§ 7 der Satzung) können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlich Bevollmächtigten ausüben (§ 26d Abs. 4 der Satzung).
Eine Liste mit den Namen sowie den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter wird zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen unserer Filialen ausgelegt.