Vertreterwahlen am 29. Oktober 2024

Als Mitglied unserer Vereinigte Volksbank eG können Sie den Weg unserer Genossenschaftsbank aktiv mitbestimmen und mitgestalten; über die demokratische Wahl von Vertreterinnen und Vertretern, die Ihre Interessen wahrnehmen.

Innerhalb der Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Bank getroffen.
Sie genehmigt unter anderem den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn der
Bank verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien.

Sie als Mitglied haben ein Stimmrecht, durch die Vertreterwahl die Kandidaten für die
Vertreterversammlung zu wählen. Die Wahl verläuft dabei demokratisch. Jedes Mitglied hat
eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile in Ihrem Besitz sind.

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß unserer Satzung alle vier Jahre statt. Jetzt
ist es wieder soweit!

Unsere Mitglieder können am 29. Oktober 2024 in einer unserer Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten über die "Annahme" oder "Ablehnung" der Wahlliste (Kandidaten Vertreter/Ersatzvertreter) entscheiden.

29.11.2024: Bekanntmachung der Auslegung der Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung (§ 10 der Wahlordnung)


Der Wahlausschuss gibt gem. § 10 der Wahlordnung bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ab Montag, 02. Dezember 2024, zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Bank während der täglichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme der Mitglieder ausliegt.

Jedes Mitglied kann hiervon eine Abschrift verlangen.


Hude, den 29. November 2024

Sascha Knaack      Oliver Fey

(Vorsitzender)       (stellv. Vorsitzender)

Fragen & Antworten

Allgemeine Informationen zur Wahl

Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertreterinnen und Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt.

Die Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jede Vertreterin/jeder Vertreter repräsentiert 100 Mitglieder unserer Bank.

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer Vereinigte Volksbank eG geht.

Warum wählen?

Als Mitglied „Ihrer“ Vereinigte Volksbank eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 100 Mitglieder eine Vertreterin/einen Vertreter, die/der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Wer legt die Wahlliste fest?

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss hat eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten/-kandidatinnen aufgestellt, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wurde.

Wie kann ich wählen?

Die Wahl wird in einer schriftliche Stimmabgabe in den Geschäftsräumen unserer Filialen am 29.10.2024 durchgeführt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied der Vereinigte Volksbank eG. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus, d. h. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile.

Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds (§ 7 der Satzung) können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlich Bevollmächtigten ausüben (§ 26d Abs. 4 der Satzung).

Wie wird das Wahlergebnis bekanntgegeben?

Eine Liste mit den Namen sowie den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter wird zur Einsichtnahme für die Mitglieder mindestens zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen unserer Filialen ausgelegt.